Meinungsfreiheit wegen Corona verboten? Leave no one behind ! (Teil 2)

Presseerklärung 7.12.2020

Weiteres Verfahren in Zusammenhang mit dem Aktionstag Leave no one behind – Rettet die Flüchtlinge aus den Lagern auf den griechischen Inseln – am 7-12-2020 vor dem Amtsgericht Karlsruhe eingestellt. Kosten und Anwaltsgebühren zahlt die Staatskasse.
Meinungsfreiheit und Solidarität lassen sich nicht verbieten ! Leaved no one behind !
Amtsgericht Karlsruhe stellt auch das 2. der Bußgeldverfahren ein !

Am Montag, den 7.12.2020 fand im Amtsgericht Karlsruhe der zweite von 4 Prozessen in Zusammenhang mit dem Aktionstag der Seebrücke „Leave no one behind“ statt.
Auch das 2. Verfahren in Zusammenhang mit der Aktion !Leave no one behind! – zur Evakuierung der Flüchtlinge aus den hot spots an den Außengrenzen der EU wurde am 7.12.2020 vom Amtsgericht Karlsruhe nach § 47 Abs.2 OwiG eingestellt und die Gerichts- und Anwaltskosten der Staatskasse auferlegt.
Betroffen war diesmal ein Redakteur des Querfunk – Freies Radio in Karlsruhe, der O-Töne von verschiedenen Unterstützer_innen des Aktionstag – Leave no one behind am 19.4.2020 mit einem Aufnahmegerät einfangen wollte, und das Aufnahmegeräte corona-gerecht in 2 m Entfernung von 2 Aktivist-innen aufgestellt hatte, damit sie seine Fragen beantworten konnten. Obwohl der Redakteur die Aktivist_innen noch nie vorher gesehen hatte, konstruierte die Polizei daraus eine „Gruppe“ mit mehr als 2 Personen und verhängte gegen ihn ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 200 € zzgl. 23.50 € Gebühr.
Damit wurde somit rechtswidrigerweise nicht nur die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit, wie im ersten Verfahren am 1.12. gegen eine Aktivistin, sondern auch die Presse- und Informationsfreiheit eingeschränkt.
Folgerichtig stellte das Gericht das Verfahren ein mit der Begründung, dass auch bei Corona Rechte wie Meinungsfreiheit usw. beachtet werden müssen, und ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung nicht ersichtlich ist.

Damit müssten aber die noch ausstehenden 2 Verfahren ebenfalls eingestellt werden.

Eins der Verfahren richtete sich gegen die zweite Aktivistin, das 4 Verfahren gegen den Freund der einen Aktivistin, der für die beiden in 2 m Entfernung eine Tüte mit Eis auf den Boden gestellt hatte und sich danach wieder entfernt.

Meinungsfreiheit und Solidarität lassen sich nicht verbieten ! Leaved no one behind !

Kontakt: Seebrücke Karlsruhe seebruecke-ka@gmx.de – Für Rückfragen: RA Treiber Tel. 0721 35455910

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